Unser Integrationsfachdienst

Integrative und nicht integrative Kindertagesstätten, die Kinder mit Förderbedarf im Bereich des Hörens aufgenommen haben, können durch unseren Integrationsfachdienst begleitet werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder bereits Frühförderung durch unsere Einrichtung erhalten.

Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes übernimmt in der Regel die Frühförderin, die das Kind bereits hörgeschädigtenspezifisch zu Hause betreut und daher das Kind selbst, die diagnostischen Hintergründe und den Umgang mit den Hörhilfen kennt sowie über das nötige Fachwissen verfügt.

Die Begleitung kann sowohl in Form von Beratung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen als auch durch die Unterstützung von Gruppenprozessen in der KiTa erfolgen. Der Integrationsfachdienst beinhaltet keine Einzelförderung des Kindes.

Unser Integrationsfachdienst ist grundsätzlich zuständig für Kinder mit Förderbedarf im Bereich des Hörens und hörende Kinder hörgeschädigter Eltern in KiTas.

Auftraggeber und Vertragspartner für den Integrationsfachdienst ist die Kindertagesstätte.

Die Ziele des Fachdienstes sind:

  • Verständnis für die Bedürfnisse des betroffenen Kindes zu wecken
  • individuelle Kommunikationsmöglichkeiten und -bedürfnisse im Gruppenalltag aufzuzeigen und zu verdeutlichen
  • die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen sowie
  • als Ansprechpartner für die Mitarbeiter bei themenspezifischen Fragen zur Verfügung zu stehen.

Die angebotenen Inhalte sind:

  • Weitergabe von Informationen zu hörgeschädigtenspezifischen Arbeitsweisen
  • Hörgeschädigtenspezifische Beratung bezüglich Raumgestaltung, technischer Hilfsmittel und Fachliteratur
  • Hörgeschädigtenspezifische Beratung beim Umgang mit dem Kind im Gruppenalltag
  • Kind bezogene Beratungsgespräche
  • Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Elternarbeit in Zusammenhang mit fachspezifischen Fragen
  • Angebote für die Gesamtgruppe, zur Sensibilisierung für das Thema Hörschädigung und
  • Fortbildung für die pädagogischen Fachkräfte.

Förderzentrum Augsburg – Förderschwerpunkt Hören
Integrationsfachdienst
Tel.: 0821 65055-255
Fax: 0821 65055-149
E-Mail: fzh.ipab@sfha.de

Ansprechpartnerin:
Frau Julia Spegel

Aufnahme

Als nicht integrative KiTa wenden Sie sich zur Beantragung unseres Integrationsfachdienstes an Ihren Träger. Wir stellen einen entsprechenden Fachdienstvertrag aus und senden diesen dem Träger der KiTa zu. Vertragspartner sind damit der Träger der KiTa und die „Schwäbisches Förderzentrum für Augsburg GmbH“ als Träger unseres Integrationsfachdienstes. Die Kosten übernimmt der Träger der KiTa.

Als integrative KiTa wenden Sie sich zur Beantragung unseres Integrationsfachdienstes ebenfalls an Ihren Träger. Der Träger reicht zur Refinanzierung beim Bezirk Schwaben zeitgleich zwei Anträge ein:

  • einen Eingliederungshilfeantrag der Eltern (mit Anlagen) und
  • einen Antrag der KiTa auf Abschluss einer Leistungs- bzw. Entgeltvereinbarung (mit Anlagen)

Nachdem beide Anträge durch den Bezirk genehmigt worden sind, nimmt der Träger der KiTa mit uns Kontakt auf. Wir stellen daraufhin den entsprechenden Fachdienstvertrag aus und senden diesen dem Träger der KiTa zu. Vertragspartner sind damit der Träger der KiTa und die „Schwäbisches Förderzentrum für Augsburg GmbH“ als Träger unseres Integrationsfachdienstes.

Nach vollständiger Vertragsunterzeichnung nimmt unsere Frühförderin mit der KiTa Kontakt zur Terminvereinbarung auf.

Der Integrationsfachdienst ist für die Eltern kostenfrei.
Die Kostenerstattung für die Leistungen unseres Integrationsfachdienstes erfolgt durch den Träger der KiTa entsprechend der vertraglich festgelegten Sätze. Die Refinanzierung für den Träger der KiTa erfolgt durch den Bezirk Schwaben.