Unsere Frühförderung

Als Interdisziplinäre Pädagogisch-Audiologische Beratungs- und Frühförderstelle sind wir im ganzen Regierungsbezirk Schwaben für Kinder mit Förderbedarf im Bereich des Hörens zuständig.

Unsere Frühförderung betreut Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt

  • mit einer einseitigen Hörschädigung
  • mit einer beidseitigen Hörschädigung
  • mit wiederkehrenden Mittelohrproblematiken (u.a. Mittelohrentzündungen, Paukenergüsse)
  • mit Verdacht auf eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • ohne Hörschädigung mit hochgradig hörgeschädigten Eltern (CODA-Kinder)
  • Hörende Kinder mit Formen von Sprech- und Sprachstörungen, die zur Kommunikation Gebärdenunterstützung benötigen.

Besucht Ihr Kind eine Kindertagesstätte kann der Integrationsfachdienst ergänzend zur Frühförderung angeboten werden. Dies kann sowohl durch Beratung und Fortbildung der Mitarbeiter als auch durch die Unterstützung von Gruppenprozessen im Kindergarten erfolgen. Auftraggeber und Vertragspartner für den Integrationsfachdienst ist die Kindertagesstätte.

In unserer Interdisziplinären Frühförderstelle für Kinder mit Förderbedarf im Bereich des Hörens arbeitet ein Team aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften. Die Frühförderung wird unter Einbeziehung der Familie erbracht und mit Fachleuten verschiedener Fachrichtungen abgestimmt.

Die Frühförderung ist ein Angebot, d.h. die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen. Es besteht keinerlei Verpflichtung

Die Beratung und Förderung ist für die Eltern kostenfrei.

Förderzentrum Augsburg – Förderschwerpunkt Hören
Frühförderung
Tel.: 0821 65055-255
Fax: 0821 65055-149
E-Mail: fzh.ipab@sfha.de

Ansprechpartnerin:
Frau Julia Spegel

Arbeitsweise

Wir vereinbaren zunächst ein offenes Beratungsgespräch (Erstberatung) in unserer Frühförderstelle in Augsburg. Dazu benötigten wir vorab Berichte und Befunde zu Ihrem Kind. Bei diesem Termin erhalten Sie eine umfassende Beratung und es wird detailliert besprochen, ob Ihr Kind eine Förderung benötigt und welche Förderung Ihr Kind am besten unterstützen kann (heilpädagogische sowie evtl. medizinisch-therapeutische Leistungen).

Unsere hör- und sprachspezifische, heilpädagogische Frühförderung umfasst eine

  • begleitende,
  • kontinuierliche und
  • individuell abgestimmte Förderung des Kindes sowie
  • eine fundierte Beratung der Eltern.
  • Die Frühförderung erfolgt im Elternhaus und bei Bedarf zusätzlich im Kindergarten oder in der Kinderkrippe.

Die Mitarbeiterinnen der Frühförderung arbeiten nach den Prinzipien:

  • Ganzheitlichkeit:
    Wir fördern die gesamte kindliche Entwicklung mit altersentsprechenden Spielangeboten. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen: Hören, Sprechen, Sprache und Kommunikation unter Berücksichtigung der Hörhilfen.
    Das Hören wir durch den Einsatz von, z.B. Instrumenten oder anderen geräusch- oder klangerzeugenden Materialien gefördert.
    Das Sprechen wird zum Beispiel mit mundmotorischen Übungen zur Lautanbahnung unterstützt.
    Die Sprache, lautsprachlich und mit Hilfe von lautsprachbegleitenden Gebärden, wird gefördert durch den Aufbau von Wortschatz und Grammatik sowie des Sprachverständnisses.
    Die Kommunikation zwischen Eltern und Kind wird angebahnt und unterstützt durch den Einsatz von geeigneten Kommunikationsmitteln, wie Lautsprache und/oder Gebärden etc.
  • Familienorientierung
    Wir beraten und begleiten die Eltern/die Familie im Umgang mit ihrem hörgeschädigten Kind, zum Beispiel bei Entwicklungsfragen
  • Interdisziplinarität:
    Wir arbeiten zusammen mit Fachärzten, Fachkliniken und therapeutischen Fachkräften, zum Beispiel mit HNO-Ärzten/Kliniken, Hörgeräteakustikern, Logopäden, Ergotherapeuten.
  • Familiennähe:
    Wir fördern zuhause im familiären Umfeld, um die sozialen Bezüge und das Umfeld des Kindes in die Förderung miteinzubeziehen.

Die Frühförderin kommt in der Regel einmal wöchentlich zum Kind nach Hause. Wir bieten zusätzliche Eltern-Kind-Gruppen und Elterntreffen an, um den einzelnen Familien die Möglichkeit zum Austausch untereinander zu bieten.
Im Rahmen der Frühförderung erfolgt zusätzlich eine psychologische Entwicklungsdiagnostik sowie eine Hör- und Sprachstandsüberprüfung des Kindes in unserer Frühförderstelle.

Aufnahme

Wünschen Sie die Aufnahme der Frühförderung, sind folgende Unterlagen nötig:

  • Ein „Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe“, den Sie von uns erhalten.
  • Ein Förder- und Behandlungsplan für Komplexleistungen, der von von Ihrem Kinderarzt ausgefüllt werden muss.
  • Bei Bedarf eine Heilmittelverordnung (=Rezept) in Kopie für eine medizinisch-therapeutische Leistung (z.B. für Logopädie, Ergotherapie, …), die Sie von Ihrem Kinderarzt erhalten.

Die Beantragung der Frühförderung beim Bezirk Schwaben führen wir für Sie durch. Sobald die Genehmigung des Bezirks vorliegt, nimmt eine unserer Heilpädagoginnen Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart die Fördertermine mit Ihnen.

Der Beratungstermin sowie die Frühförderung einschließlich medizinisch-therapeutischer Leistungen sind für Sie kostenfrei.

Sollten Sie Interesse an einer Frühförderung durch unsere Einrichtung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.