Beratungsstelle

In unserer Interdisziplinären Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle arbeitet ein Team aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften.
Wir sind zuständig für Kinder und Jugendliche aus dem Regierungsbezirk Schwaben.

Wir sind Ansprechpartner

  • für Eltern von Kindern mit Auffälligkeiten in den Bereichen Hören, Sprache, Sprechen und Kommunikation
  • für hörgeschädigte oder gehörlose Eltern von hörenden Kindern
  • für weitere Bezugspersonen (Lehrer, Erzieher, Logopäden…).

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Kind, wenn ein Problem im Bereich Hören vermutet wird, z.B. weil das Kind sich ungewöhnlich verhält. Dieses Verhalten kann durch eine Schädigung des Mittelohres und/oder des Innenohres verursacht sein (periphere Hörstörung). Der Grund könnte auch ein Problem bei der anschließenden Verarbeitung des Gehörten sein (auditive Verarbeitung und Wahrnehmung).

Wir helfen Ihnen, eine solche Vermutung abzuklären, führen eine erste Hörüberprüfung durch und besprechen Diagnosen und Fördermöglichkeiten.

Mit verschiedenen kindgerechten Verfahren können wir

  • das Hörvermögen (ab dem 3.-6. Lebensmonat) und
  • die Hörverarbeitung (ab einem Alter von 5 Jahren und 2 Monaten) überprüfen.
  • Außerdem erfolgt eine Einschätzung der sprachlichen Entwicklung des Kindes.

Beobachten Sie bei Ihrem Kind:

    • kein Erschrecken bei lauten Geräuschen
    • keine Reaktion bei Ansprache von hinten
    • häufiges Nachfragen und vielfache Missverständnisse
    • Unsicherheiten in der Ortung einer Geräuschquelle
    • kein Lautieren und Lallen nach dem 6. Lebensmonat
    • undeutliche und nicht altersgemäße Sprache
    • eingeschränkte Reaktion auf Ansprache in Gruppensituationen
    • Schwierigkeiten beim Lesen- oder Schreibenlernen
    • mäßige sprachliche Fortschritte trotz langjähriger logopädischer Therapie

dann wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.

Wir sind zuständig für Kinder und Jugendliche aus dem Regierungsbezirk Schwaben.
Die Überprüfungen sind für Eltern kostenfrei.

Außerdem unterstützen wir Sie durch:

  • weiterführende Informationen zum Thema Hörschädigung und Hörhilfen
  • Kontaktadressen und Literatur
  • Beratung hinsichtlich Kindergarten, Schulvorbereitender Einrichtung und Schullaufbahn
  • Beratung bei Fragen zur Förderung und Erziehung.

Je nach Entwicklungsstand des Kindes stehen folgende Möglichkeiten der Hörüberprüfung zur Verfügung:

  • Screening-Verfahren nach Ewing/Ewing
  • Verhaltensbeobachtungsaudiometrie
  • Sprachabstandsprüfung mit Umgangs- und Flüstersprache
  • Spielaudiometrie im freien Schallfeld
  • Tonschwellenaudiometrie über Luftleitung und Knochenleitung
  • Sprachaudiometrie

Grundsätzlich wird die Überprüfung des Hörvermögens mit mehreren Prüfverfahren durchgeführt.

Bei auffälligen Ergebnissen erfolgt die Weiterleitung an den niedergelassenen Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder an eine klinische Einrichtung.

Außerdem besprechen wir Möglichkeiten zur weiteren Förderung, z.B.

  • die Einleitung einer hör- und sprachspezifischen heilpädagogischen Frühförderung und die Begleitung durch den Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte im Kindergarten Ihres Kindes
  • die Aufnahme in eine Schulvorbereitende Einrichtung eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Hören
  • die schulische Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst mit dem Förderschwerpunkt Hören an der Schule Ihres Kindes
  • die Aufnahme in ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören

Die Überprüfungen sind für Eltern kostenfrei.

Förderzentrum Augsburg – Förderschwerpunkt Hören
Beratungsstelle
Tel.: 0821 65055-255
Fax: 0821 65055-149
E-Mail: fzh.ipab@sfha.de

Ansprechpartnerin:
Frau Simone Neumeier

Überprüfung des peripheren Hörvermögens

Für die Überprüfung des Hörvermögens sollten Sie genügend Zeit (etwa 1 ½ Stunden) einplanen. Vor der Testung findet ein Gespräch mit Ihnen statt. In diesem Gespräch stellen wir Fragen zum Anlass der Testung, zu Vorerkrankungen usw. Es folgt die eigentliche Testung Ihres Kindes. Nach der Testung findet ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen statt.

Bitte bringen Sie zur Überprüfung das U-Heft mit.

Bei Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, benötigen wir das Versicherungskärtchen der Krankenkasse.

Bei Kindern, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, benötigen wir zusätzlich zum Versicherungskärtchen eine Kopie des Zurückstellungsbescheids.

Bei Schulkindern ist kein Versicherungskärtchen notwendig.

Überprüfung und Beratung sind für die Eltern kostenfrei.

Überprüfung der Auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung

Zur Einschätzung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVW) können an unserer Beratungsstelle folgende Teilbereiche getestet werden:

  • Hörgedächtnis
  • Hören bei Nebengeräuschen
  • Lautunterscheidungsfähigkeit
  • Beidohriges Hören
  • Richtungshören
  • Lautheitsempfinden
  • Verständnis für schnell gesprochene Sprache

Voraussetzungen für die AVW-Testung:

  • Das Mindestalter für die Testung beträgt 5 Jahre und 2 Monate.
  • Ihr Kind muss normal hören.
  • Ihr Kind darf am Testtag keine Erkältung haben. Wenn Ihr Kind erkältet ist, sagen Sie den Termin bitte ab.
  • Wir benötigen einen Intelligenztest.

So erhalten Sie einen Termin zur AVWS-Testung:

  • Sie rufen in unserer Beratungsstelle an.
  • Sie senden uns eine Kopie des Intelligenztests und eventuell weitere Untersuchungsergebnisse, z.B. Klinikberichte, Logopädieberichte ….
  • Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Unser Angebot:

Wir können Schwierigkeiten in den oben genannten Teilbereichen feststellen und Sie aus pädagogischer Sicht beraten, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Kind in Frage kommen.
Wenn Sie darüber hinaus eine ärztliche Diagnose benötigen, wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie oder an ein klinisches Zentrum mit einer entsprechenden Abteilung.

Für die Überprüfung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung sollten Sie genügend Zeit (etwa 2 Stunden) einplanen. Vor der Testung findet ein Gespräch mit Ihnen statt. In diesem Gespräch stellen wir Fragen zum Anlass der Testung, zu Vorerkrankungen usw. Es folgt die eigentliche Testung Ihres Kindes. Nach der Testung findet ein weiteres Gespräch zu den Ergebnissen statt.

Bei Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, benötigen wir das Versicherungskärtchen der Krankenkasse.

Bei Kindern, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, benötigen wir zusätzlich zum Versicherungskärtchen eine Kopie des Zurückstellungsbescheids.

Bei Schulkindern ist kein Versicherungskärtchen notwendig.

Beratung und Diagnostik sind für die Eltern kostenfrei.

Zusätzliche Angebote

Angebote für Eltern hörgeschädigter Kinder:

Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen die spezielle Situation Ihres Kindes zu besprechen und bieten Ihnen:

  • Hilfe bei der Erläuterung der spezifischen Einschränkungen und Möglichkeiten Ihres Kindes unter Berücksichtigung im Vorfeld gestellter Diagnosen
  • eine Überprüfung und Besprechung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes
  • eine Beratung in allen offenen Fragen zur Förderung Ihres hörgeschädigten Kindes
  • Möglichkeiten zur Unterstützung im häuslichen Umfeld, z.B. Einleitung einer Frühförderung.

Angebote für hörgeschädigte/gehörlose Eltern mit hörenden Kindern:

Wir wollen helfen, dass Ihr Kind gut zurechtkommt: sowohl in der gehörlosen, als auch in der hörenden Welt. Dabei helfen wir besonders im Bereich Sprache, damit Ihr Kind keine Nachteile in der Lautsprachentwicklung hat.

Dafür:

  • klären wir mit Ihnen zusammen die Ergebnisse der Hörüberprüfung
  • schauen wir zusammen den Entwicklungsstand Ihres Kindes an
  • besprechen wir die Möglichkeiten das Gehör anzuregen und die Sprachentwicklung zu fördern
  • bieten wir ein spezielles Hör- und Sprachtraining im Rahmen einer Frühförderung.

Wir arbeiten zusammen mit:

  • dem medizinischen Bereich (Kinderärzte, Fachärzte, Fachkliniken)
  • dem medizinisch-therapeutischen Bereich (Hörgeräteakustiker, Sprech- und Sprachtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten)
  • dem psychologischen Bereich
  • den regionalen und überregionalen Frühförderstellen
  • dem schulischen Bereich (allgemeine Schulen, Förderzentren, Schulpsychologen, Beratungslehrer) und
  • dem vorschulischen Bereich (Kindergärten, Kinderkrippen, Schulvorbereitende Einrichtungen, andere Frühförderstellen …).